Rechtsprechung
BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73, 2 BvF 3/73 |
Rentenreformgesetz
Art. 77 IIa, 84 Abs. 1 GG, Zustimmungsbedürftigkeit Bundesrat, Änderungsgesetz;
echte Rückwirkung
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Bundesrat
- opinioiuris.de
Bundesrat zum Rentenreformgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes durch den Bundesrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zeit.de (Pressemeldung)
Bundesrat - Nein aus Karlsruhe
- spiegel.de (Pressebericht, 19.08.1974)
Bundesrat: Formale Finten
- zeit.de (Pressebericht)
Das Recht der Länder - Der Föderalismus wurde gestärkt
- zeit.de (Pressebericht)
Nasenstüber für den Bundesrat
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 37, 363
- NJW 1974, 1751
Wird zitiert von ... (97) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66
Zustimmungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Sie liege der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1968 (BVerfGE 24, 184; betrifft die Ausstellung der Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) zugrunde.Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1968 (BVerfGE 24, 184 ff.) stütze die Bundesratsmeinung nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage bisher nicht entschieden, sie vielmehr in seinem Beschluß vom 9. Oktober 1968 im Verfassungsstreit über den Erlaß der Verordnung betreffend die Ausstellung der sogenannten Apostille ausdrücklich offengelassen (BVerfGE 24, 184 [198]).
Die gesetzgeberische Entscheidung darüber, ob die Verwaltung Sachverhalte von Amts wegen oder nur auf Antrag aufgreift, ist allemal eine Entscheidung, die - zumindest auch - das Verwaltungsverfahren betrifft (vgl. Bettermann, VVDStRL 17, 1959, S. 123 u. ö.; BVerfGE 24, 184 [195]).
Das will ernst genommen sein: Das heißt, es bedeutet nicht nur, daß der Bundesrat auch die übrigen Vorschriften zum Gegenstand seiner politischen Überlegungen und Wertungen machen und dem Gesetz aus Gründen, die in diesen Vorschriften (und nicht in den die Zustimmungsbedürftigkeit auslösenden Vorschriften) liegen, seine Zustimmung versagen kann, sondern auch, daß er zu allen Vorschriften Alternativen, Ergänzungen, Änderungen vorschlagen und im Vermittlungsausschuß zur Abstimmung bringen kann, und insbesondere, daß die Zustimmung zum ganzen Gesetz notwendigerweise die Zustimmung zu jeder einzelnen Vorschrift dieses Gesetzes impliziert (BVerfGE 24, 184 [195]).
In der Entscheidung vom 9. Oktober 1968 ist zwar ausdrücklich gesagt, der vorliegende Verfassungsrechtsstreit gebe keine Veranlassung, die Frage zu entscheiden, ob alle ein Zustimmungsgesetz ändernden Gesetze wiederum der Zustimmung des Bundesrates bedürfen (BVerfGE 24, 184 [198]).
Sinn und Zweck der Regelung des Art. 80 Abs. 2 GG liegt darin, dem Bundesrat - durch das Zustimmungserfordernis - maßgeblichen Einfluß auf alle Normen einzuräumen, die zur Durchführung und Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften ergehen, auf die sich die Zustimmung des Bundesrates bezieht und die ohne diese Zustimmung nicht zustande gekommen wären" (BVerfGE 24, 184 [197 f.]).
Aber anders als in der vorher erwähnten Entscheidung (BVerfGE 24, 184), in der der innere Grund für die Zustimmungsbedürftigkeit der Verordnungen, die auf Grund einer in einem Zustimmungsgesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen werden, dargelegt wird, geht es in der Entscheidung zum Postverwaltungsgesetz an der für unseren Zusammenhang entscheidenden Stelle darum, ob in dem Satzteil des Art. 80 Abs. 2 GG "Vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung" diese anderweitige gesetzliche Regelung der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
- BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
Postgebühren
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Daraus läßt sich jedoch, zumal nach der Entscheidung vom 24. Februar 1970 die Fälle der Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes im Grundgesetz nicht abschließend enumerativ aufgeführt sind (BVerfGE 28, 66 [78]), nicht das Geringste dafür herleiten, daß das Änderungsgesetz nur dann zustimmungsbedürftig sei, wenn es selbst nach der Regel des Art. 84 Abs. 1 GG oder nach einer anderen ausdrücklichen Vorschrift des Grundgesetzes zustimmungsbedürftig ist.Noch eindeutiger für die hier vertretene Auffassung spricht die Entscheidung vom 24. Februar 1970 (BVerfGE 28, 66): Sie betrifft § 14 des Postverwaltungsgesetzes, der die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens enthält und ausdrücklich bestimmt, daß diese Verordnungen nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Es wäre aber von der Natur der Sache her widersinnig und würde zu einer von der Verfassung nicht gewollten Verkürzung der Mitwirkung des Bundesrates an der Rechtsetzung führen, wenn das Erfordernis der Zustimmung zu diesen Rechtsverordnungen durch ein späteres einfaches Bundesgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates beseitigt werden könnte..." (BVerfGE 28, 66 [77]).
- Wenn auch die zitierte Entscheidung (BVerfGE 28, 66 [77 f.]) wiederum vermerkt, die allgemeine Frage, ob das ein Zustimmungsgesetz ändernde Gesetz schon wegen der Änderung eines Zustimmungsgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bleibe offen, heißt das ja nicht, es bestehe Grund zur Annahme, daß die offengelassene grundsätzliche und besonders weittragende Frage anders als die entschiedene konkretere Frage entschieden werden müßte!.
- BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66
Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum …
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Die Auffassung vom Zustimmungsgesetz als einer gesetzgebungstechnischen Einheit spricht vielmehr gegen die Zustimmungsbedürftigkeit von Änderungsgesetzen (…Friesenhahn, a.a.O.;… Hesse, Die Regelung von Rundfunkleistungen der Bundespost durch Rechtsverordnung, Beiträge zum Rundfunkrecht, Heft 8, S. 26 f.;… Bettermann, Legislative ohne Posttarifhoheit, Beiträge zum Rundfunkrecht, Heft 10, S. 34 f.; BVerwGE 28, 36 [43, 44]).Der Bundestag ist nicht gehindert, in Ausübung seiner gesetzgeberischen Freiheit ein Gesetzesvorhaben in mehreren Gesetzen zu regeln (…Friesenhahn, a.a.O.;… Bettermann, a.a.O., S. 35; BVerwGE 28, 36 [43, 44]).
Es wäre aber widersinnig, wollte man diese beiden Fälle verschieden entscheiden (vgl. auch BVerwGE 28, 36 [43, 44]).
f) Wäre die Auffassung des Bundesrates richtig, so müßte eine erhebliche Verschiebung der Gewichte zwischen dem die Interessen der Länder vertretenden Bundesrat einerseits und dem Bundestag und der Bundesregierung andererseits im Bereich des Gesetzgebungsverfahrens insofern die Folge sein, als das Zustimmungsgesetz dann die Regel wäre und das Einspruchsgesetz die Ausnahme (…Hesse, a.a.O., S. 26; BVerwGE 28, 36 [43, 44]).
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Die Begründung der Entscheidung zum Preisgesetz (BVerfGE 8, 274) stellt zwar ganz auf den Fall ab, daß ein Gesetz die Geltungsdauer eines zeitlich befristeten Zustimmungsgesetzes verlängert."Denn die Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes kam dem Erlaß neuer Gesetze mit dem Inhalt des Preisgesetzes gleich ..." (BVerfGE 8, 274 [295]).
- BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66
Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs …
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Hier hat das Bundesverfassungsgericht sich die Ansicht zu eigen gemacht, daß ein gesetzlicher Eingriff mit echter Rückwirkung ausnahmsweise zulässig sei, wenn das Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig sei (vgl. BVerfGE 32, 111 [123]).Hiergegen hat sich die Richterin Frau Rupp-v. Brünneck gewandt (vgl. BVerfGE 32, 129 ff.).
- BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51
Steuerverwaltung
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Die Zustimmung ist nur in bestimmten, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführten Fällen erforderlich, in denen der Interessenbereich der Länder besonders stark berührt wird (BVerfGE 1, 76 [79]).Im Gutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 1951 ist die Frage, ob ein Gesetz schon deshalb zustimmungsbedürftig ist, weil es eine materielle Änderung eines Zustimmungsgesetzes enthält, offengelassen (BVerfGE 1, 76 [80]).
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Das Bundesverfassungsgericht hat im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle die Gültigkeit des ganzen Gesetzes und jeder einzelnen seiner Bestimmungen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BVerfGE 1, 14 [41]; 3, 187 [196 f.]). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Das Vertrauen der Betroffenen in das Fortbestehen der geltenden Rechtslage wird nicht geschützt, wenn zwingende Gründe des gemeinen Wohls die nachträgliche Änderung der Rechtslage rechtfertigen oder wenn sie in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückgezogen wird, mit einer solchen Regelung rechnen mußten (BVerfGE 13, 261 [271, 272] mit weiteren Nachweisen; 30, 367 [387]; 27, 167 [174]). - BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58
Preußischer Kulturbesitz
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Darunter sind nur solche Bundesgesetze zu verstehen, die selbst das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden regeln (vgl. BVerfGE 10, 20 [49]; 14, 197 [219]). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Das Vertrauen der Betroffenen in das Fortbestehen der geltenden Rechtslage wird nicht geschützt, wenn zwingende Gründe des gemeinen Wohls die nachträgliche Änderung der Rechtslage rechtfertigen oder wenn sie in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückgezogen wird, mit einer solchen Regelung rechnen mußten (BVerfGE 13, 261 [271, 272] mit weiteren Nachweisen; 30, 367 [387]; 27, 167 [174]). - BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
- BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvF 4/61
Kreditwesen
- BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BEG
- BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59
Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen und Vertrauensschutz
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52
Unterbringungsanspruch
- BSG, 21.09.1960 - 4 RJ 125/59
Beginn der Zahlung von Altersruhegeld (Rentenbeginn) - Anwendung von …
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Die gegenteilige Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 363 ) möge nochmals überprüft werden.a) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1974 (BVerfGE 37, 363 ) habe das Fünfte Strafrechtsreformgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurft.
Deswegen allein ist es aber noch nicht zustimmungsbedürftig (BVerfGE 37, 363 ).
durch die Änderung materiell-rechtlicher Normen die nicht ausdrücklich geänderten Vorschriften über das Verwaltungsverfahren bei sinnorientierter Auslegung ihrerseits eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite erfahren" (BVerfGE 37, 363, 4. Leitsatz und [383]).
Das Bundesverfassungsgericht ist bisher von der Zulässigkeit solcher Aufspaltungen ausgegangen (vgl. BVerfGE 34, 9 [28]; 37, 363 [382]).
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
a) Das Zustimmungserfordernis des Art. 84 Abs. 1 GG soll die Grundentscheidung der Verfassung über die Verwaltungszuständigkeit der Länder zugunsten des föderativen Staatsaufbaues absichern und verhindern, dass Verschiebungen im bundesstaatlichen Gefüge im Wege der einfachen Gesetzgebung über Bedenken des Bundesrates hinweg herbeigeführt werden (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ).Dabei kann er, wie hier geschehen, auch noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren die von ihm angestrebten materiell-rechtlichen Bestimmungen in einem Gesetz zusammenfassen, gegen das dem Bundesrat nur ein Einspruchsrecht zusteht, und für die Vorschriften, die das Verwaltungsverfahren der Länder regeln sollen, ein anderes, und zwar ein zustimmungsbedürftiges Gesetz vorsehen, wie das in der Praxis nicht selten geschieht (vgl. BVerfGE 34, 9 ; 37, 363 ).
Mit einer solchen Aufteilung wird weder das Recht der Länder, an der Gesetzgebung des Bundes mitzuwirken, in unzulässiger Weise eingeschränkt noch kommt es zu einer Verschiebung der verfassungsrechtlich zugewiesenen Gewichte von Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ).
Dabei ist das Erfordernis einer Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz nach dem Grundgesetz die Ausnahme (vgl. BVerfGE 37, 363 ).
Denn das Erfordernis einer Zustimmung des Bundesrates erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das ganze Gesetz als gesetzgebungstechnische Einheit, also auch auf an sich nicht zustimmungsbedürftige Normen (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 37, 363 ; 55, 274 ).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Das erfordert eine Auslegung, die dem Wortlaut und dem Sinn der Kompetenznorm gerecht wird und eine möglichst eindeutige vertikale Gewaltenteilung gewährleistet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 37, 363 ; 61, 149 ; 138, 261 ; 145, 20 ; stRspr).
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Das habe auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt (BVerfGE 37, 363 [390]).Daraus folgt, daß sie nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, zur Ausführung von Bundesgesetzen in eigener Verantwortung verwaltend tätig zu werden (vgl. BVerfGE 37, 363 [385]).
Dieses Zustimmungserfordernis soll die Grundentscheidung der Verfassung zugunsten des föderalistischen Staatsaufbaus mit absichern und verhindern, daß "Systemverschiebungen" im bundesstaatlichen Gefüge im Wege der einfachen Gesetzgebung herbeigeführt werden (BVerfGE 37, 363 [379 ff.]).
Zustimmungsbedürftig ist nicht die einzelne Vorschrift über das Verwaltungsverfahren, sondern das Gesetz als Ganzes; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 274 [294 ff.]; 24, 184 [195]; 37, 363 [380 f., 383 f.]; 48, 127 [177 f.]).
Das Zustimmungserfordernis gilt vielmehr allein für solche Bundesgesetze, die selbst das Verfahren der Landesbehörden regeln, also verbindlich die Art und Weise und die Formen ihrer Tätigkeit zur Ausführung des Gesetzes vorschreiben (vgl. BVerfGE 37, 363 [385]).
Vorschriften über das Verwaltungsverfahren im Sinne von Art. 84 Abs. 1 GG sind danach jedenfalls gesetzliche Bestimmungen, die die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden im Blick auf die Art und Weise der Ausführung des Gesetzes einschließlich ihrer Handlungsformen, die Form der behördlichen Willensbildung, die Art der Prüfung und Vorbereitung der Entscheidung, deren Zustandekommen und Durchsetzung sowie verwaltungsinterne Mitwirkungs- und Kontrollvorgänge in ihrem Ablauf regeln (vgl. BVerfGE 37, 363 [385, 390] und § 9 VwVfG).
Dies um so weniger, als den Ländern angesichts der Gesamtregelung in § 3 Abs. 5 und § 3 Abs. 6 Satz 1 und 2 APlFG, die alle beweiserheblichen "Unterlagen" anspricht, ein nennenswerter Spielraum zu einer grundsätzlich eigenen Verfahrensgestaltung hinsichtlich der Prüfung der Lohnnachweise nicht verbleibt (vgl. BVerfGE 37, 363 [389]).
Dem läßt sich nicht etwa entgegenhalten, daß die Vorschrift nur die Offenbarungs- und Verwertungsverbote anderer, hier ohnedies eingreifender Gesetzesbestimmungen wiederhole, also keine eigenständige Bedeutung als "Einbruch" in die Zuständigkeit der Länder habe (vgl. dazu BVerfGE 37, 363 [380, 388]).
Dieses kommt in den vom Grundgesetz vorgesehenen Fällen der Zustimmungsbedürftigkeit, mithin auch im Falle des Art. 84 Abs. 1 GG, nur zustande, wenn der Bundesrat zustimmt (vgl. BVerfGE 8, 274 [294 f.]; 24, 184 [195]; 37, 363 [380 f., 383 f.]; 48, 127 [177 f.]; BVerwGE 28, 36 [43]; Held, AöR 80 [1955/56], S. 50 [59 ff.] sowie Haas, ebenda, S. 81 [85, 89];… Friesenhahn in: Der Bundesrat als Verfassungsorgan und politische Kraft, 1974, S. 251, 266 ff.;… Maunz/ Dürig, Grundgesetz, Rdnr. 8 zu Art. 77 m. w. N., Rdnr. 2 zu Art. 78).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen zwar ausgesprochen, daß ein Bundesgesetz als Ganzes nach Art. 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, wenn auch nur eine Vorschrift dieses Gesetzes das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden regelt (BVerfGE 8, 274 [294]; 24, 184 [195]; 37, 363 [381]).
Nach dieser Konzeption ist das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz die Ausnahme; sie ist nur in bestimmten, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführten Fällen erforderlich, in denen der Interessenbereich der Länder besonders stark berührt wird (BVerfGE 1, 76 [79]; 37, 363 [381]).
b) Zustimmungsbedürftig nach Art. 84 Abs. 1 GG sind nur solche Bundesgesetze, die selbst die Einrichtung einer Landesbehörde oder das Verwaltungsverfahren von Landesbehörden bei Ausführung der Bundesgesetze regeln und dadurch in die Organisationsgewalt der Länder eingreifen oder das Recht der Länder berühren, innerhalb ihres Bereiches das Verwaltungsverfahren selbständig zu gestalten (vgl. BVerfGE 10, 20 [49]; 37, 363 [385]).
Vorschriften über das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden sind dabei nur solche Normen, die die Art und Weise bestimmen, in der die Landesbehörden bei der Ausführung von Bundesgesetzen verwaltend tätig sein sollen, die also das "Wie" dieser Tätigkeit, den Verwaltungsablauf im einzelnen, regeln (BVerfGE 37, 363 [385]).
Eine solche deklaratorische Bestimmung, mit der kein neuer Einbruch in die insoweit bereits unmittelbar durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkte Organisationshoheit der Länder verbunden ist, bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates nach Art. 84 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 20 [49]; 37, 363 [388]).
Eine solche Beurteilung würde die durch Art. 83 und 84 Abs. 1 GG vor "Einbrüchen" des Bundes geschützte Kompetenz der Länder zur eigenverantwortlichen Ausführung der Bundesgesetze in gleicher Weise wahren wie die vom Bund gelegentlich geübte, vom Senat für verfassungsgemäß gehaltene Praxis, aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz für das materielle Recht von vornherein nur dieses zu regeln, wozu er nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, und das "Wie" der Ausführung entweder in einem besonderen Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates zu normieren (vgl. hierzu BVerfGE 37, 363 [382]) oder aber allein den Ländern zu überlassen.
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Dazu gehören das "Wie" des Verwaltungshandelns, die Einzelheiten des Verwaltungsablaufs, nämlich die Art und Weise der Ausführung eines Gesetzes einschließlich der dabei zur Verfügung stehenden Handlungsformen, die Form der behördlichen Willensbildung, die Art der Prüfung und Vorbereitung der Entscheidung, deren Zustandekommen und Durchsetzung sowie verwaltungsinterne Mitwirkungs- und Kontrollvorgänge (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; 75, 108 ; 105, 313 ).Verfahrensbestimmungen haben keinen die Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 84 Abs. 1 GG auslösenden Regelungscharakter, wenn sie keinen neuen Einbruch in die Verwaltungszuständigkeit der Länder darstellen (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ;… Trute, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 4. Aufl., 2001, Art. 84 Rn. 17), sondern eine bestehende und von den Ländern schon zu beachtende Verfahrensregelung nur konkretisieren (vgl. BVerfGE 10, 20 ;… kritisch: Lerche, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 84 Rn. 50) oder sogar nur wiederholen (vgl. BVerfGE 55, 274 ;… Lerche, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 84 Rn. 50, 57).
Eine solche Teilung eines Gesetzgebungsvorhabens verbietet das Grundgesetz nicht (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 105, 313 ;… Bryde, in: v. Münch/Kunig, GG, 5. Aufl., 2003, Art. 77 Rn. 23;… Dittmann, in: Sachs, GG, 3. Aufl., 2003, Art. 84 Rn. 15;… Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., 2004, Art. 77 Rn. 4).
Eine Einwirkung des Bundes, die zu Verschiebungen in dem durch Art. 83, Art. 84 Abs. 1 GG vorgegebenen Gefüge führen kann, soll unter dem schützenden Vorbehalt der Bundesratszustimmung stehen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 48, 127 ; 55, 274 ; 105, 313 ;… Hermes, in: Dreier, GG, Art. 84 Rn. 47 f.).
Aus demselben Grund braucht der Bundesrat weder der Aufhebung einer bei Erlass zustimmungsbedürftigen Verfahrensregelung zuzustimmen (vgl. BVerfGE 14, 197 ) noch der Änderung eines Gesetzes, von der nur materielle, nicht aber Verfahrensregelungen betroffen sind (vgl. BVerfGE 37, 363 ).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
In diesem Rahmen hat das Bundesverfassungsgericht die Gültigkeit des angegriffenen Regelungskomplexes im ganzen und jeder einzelnen seiner Bestimmungen unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - mithin ohne an Rügen der Antragsteller gebunden zu sein - zu prüfen (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 86, 148 ). - BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11
Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
Für eine Abweichung von dem Grundsatz, dass eine Zustimmung des Bundesrates nur dort erforderlich ist, wo das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht (Enumerationsprinzip, vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 108, 370 ; zum Gebot strikter Auslegung vgl. auch BVerfGE 55, 274 ; 75, 108 ), sprechen keine durchgreifenden Gründe.Wo eine Systemverschiebung mangels konstitutiver Bedeutung der gesetzlichen Regelung nicht stattfindet, greift das Zustimmungserfordernis nicht ein (vgl. BVerfGE 10, 20 ; 37, 363 ; 114, 196 ).
Zudem ist auch bei der Auslegung des Art. 87d Abs. 2 GG zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen nur als Ausnahme und nur für Fälle einer besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ).
An der besonders gewichtigen Berührung der föderalen Ordnung und des Interessenbereichs der Länder, der die grundgesetzlichen Erfordernisse einer Zustimmung des Bundesrates Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 1, 76 ; 37, 363 ; 61, 149 ), fehlt es, wenn den Ländern ein Aufgabenbereich entzogen wird, der ihnen nach der primären grundgesetzlichen Aufgabenzuordnung (vgl. Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG) ohnehin nicht zugewiesen ist.
- BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung - …
Der Charakter einer Ausnahmevorschrift verbietet aber nur, sie über ihren eindeutigen Inhalt und Sinn hinaus ausdehnend auszulegen (vgl Sondervotum Schlabrendorff, Geiger, Rinck zu BVerfG Beschluss vom 25.6.1974 - 2 BvF 2/73, 2 BvF 3/73 - BVerfGE 37, 363, 405 = SozR 5724 Allg Nr. 1 S 20 = juris RdNr 128) . - BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Dies ergibt sich vor allem aus dem Umstand, dass die abstrakte Normenkontrolle ein objektives Verfahren ist, bei dem eine Rechtsnorm unabhängig vom Willen der Antragsteller, deren Antrag nur eine Anstoßfunktion zukommt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 68, 346 ), unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen ist (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 86, 148 ; 97, 198 ; 101, 239 ; 112, 226 ).Bei der abstrakten Normenkontrolle handelt es sich um ein objektives Verfahren, bei dem eine Rechtsnorm unabhängig vom Willen der Antragsteller unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen ist (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 86, 148 ; 97, 198 ; 101, 239 ; 112, 226 ).
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92
Bundesgrenzschutz
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
Studiengebühren
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
- BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch …
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
- BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende …
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 4/04 R
Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21
Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen …
- BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 8/04 R
Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte
- BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 10/04 R
Verbot rückwirkender belastender Gesetze im Fremdrentenrecht
- BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 7/04 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung …
- BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 8 A 1679/04
Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes
- BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht …
- BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig
- BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R
Fremdrentenrecht - Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bei Zusammentreffen von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03
Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen, …
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige …
- BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des …
- BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2008 - 15 A 2961/07
Möglichkeit der gleichzeitigen Durchführung eines Bürgerentscheides bezüglich …
- VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06
Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes
- BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 8/03 R
Verbot rückwirkender belastender Gesetze im Fremdrentenrecht
- BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 39/04 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05
Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung …
- BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 5.10
LKW-Maut; Erstattung; manuelle Mauterhebung; Fehlbuchung; Vollstornierung; …
- BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 34/04 R
Krankenversicherung - Erhöhung des Apothekenrabatts zum 1. 2. 2002 gilt auch für …
- BVerwG, 28.10.2021 - 10 C 5.20
Informationszugang in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des …
- StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
Abstrakte Normenkontrolle; Tenorierung; Klarstellungsinteresse; Rechtskraft; …
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92
Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz - …
- BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
Änderung von Versorgungsregelungen
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 2.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
- BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 2/03 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktebegrenzung für Spätaussiedler
- BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72
Frage der Amtspflichtverletzung bei negativer Entscheidung über …
- VerfGH Thüringen, 05.12.2007 - VerfGH 47/06
Volksbegehren "Für eine bessere Famlienpolitik in Thüringen"
- VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer …
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
- VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 165/12
Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zur Festlegung des für die Entgeltberechnung …
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 3208/03
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2010 - LVerfG 6/09
Notwendigkeit einer Übergangsregelung bei Verlängerung der bisher zweijährigen …
- BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97
Verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes über die Staatsbank Berlin
- BFH, 10.11.1993 - I B 122/93
Internationales Steuerrecht - Italien - Rechtmäßigkeit von …
- BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
Erschließungsbeitrag - Landesrecht - Heranziehungsbescheid
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 3.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
- VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Ausbildungsförderung von Migranten an privatem Gymnasium
- BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 55.91
Erhebung von Beiträgen auf Grund der Verbesserung durch eine Fahrbahnerneuerung - …
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- VG Berlin, 12.09.1995 - 14 A 255.95
Betreiben einer biologisch-dynamischen Landwirtschaft und Gärtnerei; …
- BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81
Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz
- BVerwG, 11.08.1993 - 8 C 1.92
Heranziehung zu den Kosten von Baumaßnahmen an einer Straße - Umstellung eines …
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung …
- VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 984/92
Fehlen eines Genehmigungsantrages beim mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2004 - L 7 (5) SB 8/02
Streit über die Prozessfähigkeit des beklagten Landes; Verlust der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2006 - L 16 KR 250/04
Krankenversicherung
- BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 11.92
Heranziehung zu den Kosten des Fahrbahnausbaus nach den Bestimmungen des …
- BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 12.92
Erhebung von Beiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung - Heranziehung …
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 8/92
- BFH, 27.03.1981 - V R 97/77
Rückwirkende Besteuerung - Selbstverbrauchvorgang - Bauvorhaben - Bauantrag - …
- SG Oldenburg, 08.07.2005 - S 47 AS 69/05
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem …
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
- BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 56.91
Zu Unrecht auf das Straßenbaubeitragsrecht gestützter Heranziehungsbescheid - …
- BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88
Rollierendes Freizeitsystem im Einzelhandel - Wirksamkeit eines …
- SG Oldenburg, 08.07.2005 - S 47 AS 68/05
- VG Sigmaringen, 22.09.1998 - 4 K 1545/98
Einwendungen im Rahmen der Bemessung des Nutzungsentgeltes gegen die Erhebung …
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 11/91
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 11/92
- SG Oldenburg, 08.07.2005 - S 47 AS 89/05
- SG Oldenburg, 08.07.2005 - S 47 AS 87/05
- SG Oldenburg, 08.07.2005 - S 47 AS 249/05
Weitere Gewährung von Leistungen in Höhe der zuvor gewährten Arbeitslosenhilfe; …
- VG Köln, 14.01.2004 - 24 K 2017/01
- VG Frankfurt/Main, 05.10.2001 - 14 E 4124/99
Beurteilungsgrundlagen von Bodenluftwerten im Anwendungsbereich des BBodSchG
- VG Frankfurt/Main, 11.09.2001 - 14 E 2224/99
(Ergänzende) Anwendung landesrechtlicher Regelungen im Bodenschutzrecht
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 15/92
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2023 - 3 LZ 189/20
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Bauvorbescheidsverfahren
- VG Frankfurt/Main, 23.11.2001 - 14 E 719/99
- FG Rheinland-Pfalz, 09.02.2000 - 1 K 3174/98
Bewertung: Anwendung der Wertermittlungsvorschrift des § 146
- BFH, 28.12.1993 - I B 168/93
Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden - Einkünfte aus …
- BSG, 23.02.1977 - 1 RA 135/75
Vorliegen einer Änderung des Beschäftigungsverhältnisses
- VG München, 25.01.2001 - M 29 K 99.2118
Klagebefugnis aus dem möglichen Anspruch auf Zugang zur Verbraucherinsolvenz; …